Pflegeberatung
Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI richtet sich an Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen.
Ziele
Die Beratung soll sicherstellen, dass die häusliche Pflege ordnungsgemäß erfolgt und die Pflegequalität gesichert ist.
Was wir dir bieten
Unser Pflegeberater berät dich in deiner Situation und vermittelt dir das Wissen über konkrete Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen – damit du richtige und wichtige Entscheidungen jetzt und für die Zukunft treffen können.
Über folgende Themen sprechen wir mit dir:
– Leistungen der Pflegekasse
– Feststellen der Pflegebedürftigkeit
– Weitere finanzielle Leistungen
– Pflege Zuhause
– Unterstützung der eigenen Haushaltsführung
– Betreuung Pflegebedürftiger in der Urlaubszeit
– Hilfen für Angehörige
– Wohnungsfragen
Regelmäßige Beratungsgespräche
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen regelmäßig Beratungsgespräche in Anspruch nehmen. Diese Gespräche finden halbjährlich statt, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.
Qualitätssicherung
Die Beratung dient der Sicherstellung der Qualität der häuslichen Pflege und der Unterstützung der pflegenden Angehörigen.
Beratung durch Fachkräfte
Die Beratung wird von Pflegefachkräften durchgeführt, die den Pflegebedürftigen und die pflegenden Angehörigen bei der Pflege unterstützen und beraten.
Häufigkeit der Beratungsbesuche
Diese Beratung ist verpflichtend und soll dazu beitragen, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die bestmögliche Unterstützung und Anleitung erhalten. Diese Dienstleistung ist für Sie kostenfrei.
Pflegegrad 1
einmal pro Halbjahr möglich.
Pflegegrad 2-3
einmal pro Halbjahr verpflichtend
Pflegegrad 4-5
einmal pro Quartal verpflichtend
Beratungsbesuch benötigt?
Bitte denke an deinen Beratungsbesuch nach § 37 Abs.3 SGB XI bis zum 30.06. und 31.12.