Haushaltshilfe und Beratung
Wir beraten dich und deine Angehörigen rund um die Leistungen der Pflegekasse und bieten dir individuelle Unterstützung im Haushalt an.
Unser Ziel
Das Leben kann manchmal sehr herausfordernd und hektisch sein – besonders für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen.
Deshalb bieten wir dir verschiedene Möglichkeiten, um dich im Alltag zu entlasten. Das gibt euch wieder mehr Zeit für die wichtigeren Dinge im Leben.
Unsere Leistungen

Reinigungsarbeiten

Wäschepflege

Einkaufen

Botengänge

Vor- oder Zubereitung von Mahlzeiten

Pflegeberatung nach
§37 Abs. 3 SGB XI
Ablauf der Unterstützung
Kontakt
Du rufst uns an oder schreibst uns über unser Kontaktformular.
Kennenlernen
In einem unverbindlichen Beratungsgespräch besprechen wir, welche Leistungen benötigt werden.
Unterstützung
Dein Alltagsprofi meldet sich bei dir und die Zusammenarbeit kann beginnen.
Abrechnung
Die Abrechnung der Einsätze erfolgt am Ende des Monats entweder mit dir oder direkt mit der Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die pflegebedürftigen Personen zur Finanzierung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung steht. Er beträgt 125€ pro Monat und kann für die verschiedensten Leistungen in Anspruch genommen werden.
Wer hat Anspruch darauf?
Alle pflegebedürftigen Personen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag.
Wie kann ich den Entlastungsbetrag beantragen?
Der Entlastungsbetrag muss nicht gesondert beantragt werden. Die Rechnungen für Leistungen werden bei der Pflegekasse eingereicht. Das erste Einreichen gilt als Antragsstellung des Entlastungsbetrags.
Kann ich den Entlastungsbetrag auch rückwirkend nutzen?
Wenn Sie Ihren monatlichen Anspruch nicht voll ausschöpfen, wird der verbleibende Betrag jeweils auf den nächsten Kalendermonat übertragen.
Leistungen, die Sie bis zum Ende eines Kalenderjahres nicht verwendet haben, können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Danach verfällt der Restbetrag aus dem Vorjahr.
Das heißt: Sie können den Entlastungsbetrag rückwirkend verwenden oder bewusst ansparen. Auf diesem Weg können Sie mit dem eher geringen Entlastungsbetrag auch größere Kosten finanzieren. Zum Beispiel für einen professionellen Frühjahrsputz.
Kann ich auch andere Leistungen in Anspruch nehmen?
Grundsätzlich können Sie auch andere Leistungen von uns in Anspruch nehmen. Allerdings lassen sich viele nicht über die Kassen abrechnen: zum Beispiel Gartenarbeit, Handwerkliche Tätigkeiten, alles rund um’s Auto oder alles rund um Ihr Haustier. Sprechen Sie uns gerne an.
Gibt es noch weitere Budgets die für die Haushaltshilfe genutzt werden können?
Ja. Zusätzlich zum Entlastungsbetrag gibt es noch die Umwandlung von bis zu 40% der Pflegesachleistungen und das Budget der stundenweise Verhinderungspflege. Über all diese Budgets können wir unsere Leistungen erbringen, ohne dass Sie etwas zuzahlen müssten.
Voraussetzung ist, dass mindestens der Pflegegrad 2 vorhanden ist.
Was bedeutet Umwandlung von Pflegesachleistungen?
Ab Pflegegrad 2 ist es möglich mehr Leistungen zur Unterstützung im Alltag über die Pflegekasse abzurechnen. Dies erfolgt über den sogenannten Umwandlungsanspruch.
Voraussetzung ist, dass mindestens mit dem Pflegegrad 2 zuhause gepflegt wird und entweder Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder beides (Kombinationsleistungen) in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Pflegesachleistungen darf im betreffenden Monat noch nicht ausgeschöpft sein.
Umgewandelte Sachleistungen können ausschließlich für Kosten durch Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden. Außerdem können nur höchstens 40 Prozent des maximalen Sachleistungsbetrags umwandeln. Ein spezieller Antrag ist dafür nicht notwendig.
Was bedeutet stundenweise Verhinderungspflege?
Ab Pflegegrad 2 ist hat jeder Pflegebedürftige Anspruch auf das Budget der Ersatzpflege. Diese muss gesondert bei der Krankenkasse beantragt werden.
Stundenweise Verhinderungspflege bedeutet, dass eine Vertretung für eine begrenzte Zeit (in der Regel weniger als acht Stunden pro Tag) Tätigkeiten einer pflegebedürftigen Person übernimmt, wenn die eigentliche Pflegeperson verhindert ist. Dies entlastet die pflegenden Angehörigen, wenn diese z.B. einen Arzttermin, Friseurtermin, eine kurze Auszeit benötigen oder generell nicht alle Tätigkeiten ausführen können.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für diese stundenweise Ersatzpflege bis zu einem bestimmten Betrag pro Jahr.
Über uns
Unser Team besteht aus erfahrenen Pflegefachkräften und mehreren Helfern, die sich mit den besonderen Bedürfnissen pflegebedürftiger Menschen und ihren Angehörigen bestens auskennen.
Wir legen großen Wert auf Qualität, Verlässlichkeit und Kundenzufriedenheit. Jeder unserer Mitarbeiter wird sorgfältig geschult, um sicherzustellen, dass du bestmöglich versorgt bist.
Sprich uns gern an. Gemeinsam finden wir heraus, wie wir deinen Alltag erleichtern können.
Kontakt
EMD Deine Alltagsprofis GmbH
Bayernallee 49-50
14052 Berlin
Häufig gestellte Fragen
Das Thema Pflegeleistungen und Haushaltshilfe kann oft verwirrend sein, da verschiedene Paragrafen des Sozialgesetzbuches (SGB XI) ineinandergreifen. Hier sind die am häufigsten gestellten Fragen zu diesen beiden spezifischen Bereichen, übersichtlich zusammengefasst.
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Jeder, der einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) hat und zu Hause gepflegt wird.
What are your business hours?
Our business hours are from 9:00 AM to 6:00 PM, Monday through Friday. We are closed on weekends and major holidays. However, you can still reach us through our website or email, and we’ll get back to you on the next business day.
Do you offer customized solutions for unique projects?
Absolutely! We specialize in tailoring our services to meet the unique needs of each project. Whether you have specific requirements or a creative idea, we’re here to work closely with you and develop a customized solution that fits your vision.
What is your response time for inquiries?
We are committed to prompt responses. You can expect to hear from us within 24-48 hours of submitting your inquiry. If your request is time-sensitive or urgent, please let us know, and we’ll prioritize it accordingly.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die pflegebedürftigen Personen zur Finanzierung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung steht. Er beträgt 125€ pro Monat und kann für die verschiedensten Leistungen in Anspruch genommen werden.
Wer hat Anspruch darauf?
Alle pflegebedürftigen Personen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag.
Wie kann ich den Entlastungsbetrag beantragen?
Der Entlastungsbetrag muss nicht gesondert beantragt werden. Die Rechnungen für Leistungen werden bei der Pflegekasse eingereicht. Das erste Einreichen gilt als Antragsstellung des Entlastungsbetrags.
Kann ich den Entlastungsbetrag auch rückwirkend nutzen?
Wenn Sie Ihren monatlichen Anspruch nicht voll ausschöpfen, wird der verbleibende Betrag jeweils auf den nächsten Kalendermonat übertragen.
Leistungen, die Sie bis zum Ende eines Kalenderjahres nicht verwendet haben, können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Danach verfällt der Restbetrag aus dem Vorjahr.
Das heißt: Sie können den Entlastungsbetrag rückwirkend verwenden oder bewusst ansparen. Auf diesem Weg können Sie mit dem eher geringen Entlastungsbetrag auch größere Kosten finanzieren. Zum Beispiel für einen professionellen Frühjahrsputz.
Kann ich auch andere Leistungen in Anspruch nehmen?
Grundsätzlich können Sie auch andere Leistungen von uns in Anspruch nehmen. Allerdings lassen sich viele nicht über die Kassen abrechnen: zum Beispiel Gartenarbeit, Handwerkliche Tätigkeiten, alles rund um’s Auto oder alles rund um Ihr Haustier. Sprechen Sie uns gerne an.
Gibt es noch weitere Budgets die für die Haushaltshilfe genutzt werden können?
Ja. Zusätzlich zum Entlastungsbetrag gibt es noch die Umwandlung von bis zu 40% der Pflegesachleistungen und das Budget der stundenweise Verhinderungspflege. Über all diese Budgets können wir unsere Leistungen erbringen, ohne dass Sie etwas zuzahlen müssten.
Voraussetzung ist, dass mindestens der Pflegegrad 2 vorhanden ist.
Was bedeutet Umwandlung von Pflegesachleistungen?
Ab Pflegegrad 2 ist es möglich mehr Leistungen zur Unterstützung im Alltag über die Pflegekasse abzurechnen. Dies erfolgt über den sogenannten Umwandlungsanspruch.
Voraussetzung ist, dass mindestens mit dem Pflegegrad 2 zuhause gepflegt wird und entweder Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder beides (Kombinationsleistungen) in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Pflegesachleistungen darf im betreffenden Monat noch nicht ausgeschöpft sein.
Umgewandelte Sachleistungen können ausschließlich für Kosten durch Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden. Außerdem können nur höchstens 40 Prozent des maximalen Sachleistungsbetrags umwandeln. Ein spezieller Antrag ist dafür nicht notwendig.
Was bedeutet stundenweise Verhinderungspflege?
Ab Pflegegrad 2 ist hat jeder Pflegebedürftige Anspruch auf das Budget der Ersatzpflege. Diese muss gesondert bei der Krankenkasse beantragt werden.
Stundenweise Verhinderungspflege bedeutet, dass eine Vertretung für eine begrenzte Zeit (in der Regel weniger als acht Stunden pro Tag) Tätigkeiten einer pflegebedürftigen Person übernimmt, wenn die eigentliche Pflegeperson verhindert ist. Dies entlastet die pflegenden Angehörigen, wenn diese z.B. einen Arzttermin, Friseurtermin, eine kurze Auszeit benötigen oder generell nicht alle Tätigkeiten ausführen können.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für diese stundenweise Ersatzpflege bis zu einem bestimmten Betrag pro Jahr.