Entlastungsbetrag
Ab Pflegegrad 1 stehen dir für Entlastungsleistungen, wie Haushaltsnahe Dienstleistungen, monatlichen 131,00 € zu. Bei Nichtnutzung kannst du den angesammelten Betrag bis maximal zum 30. Juni des Folgejahres verwenden. Danach verfällt der Restbetrag aus dem Vorjahr.
Umwandlungsanspruch
Ab Pflegegrad 2 kannst du bis zu 40 % vom Betrag der Pflegesachleistungen in zusätzliche Haushaltshilfe umwandeln können. Wir beraten dich gern dazu und helfen dir bei der Antragstellung.
Verhinderungspflege
Auch deine Pflegeperson benötigt mal Entlastung oder eine Auszeit. Hierfür kannst du das Budget der stundenweisen Verhinderungspflege verwenden, worüber wir unsere Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen können. Wir unterstützen dich gern bei der Beantragung und erklären dir, welche weiteren Vorteile sie für dich hat.
Privatzahler
Selbstverständlich können alle Leistungen auch als Privatleistung in Anspruch genommen werden. Die Kosten und weiteren Details besprechen wir gern in einem persönlichen Gespräch.





